Brietz/Salzwedel 03901.30 630-0 | Adendorf/Lüneburg 04131.85 44 890

Bauratgeber / 21.06.2024

SOMMERLICHER WÄRMESCHUTZ: GESETZLICHE VORGABEN UND WEITERE TOLLE MÖGLICHKEITEN

Der richtige Wärmeschutz ist nicht nur in kalten Wintertagen wichtig, sondern zunehmend auch an vereinzelten besonders warmen Sommertagen. Mit den entsprechenden Maßnahmen haben Immobilienbesitzer und Mieter die Möglichkeit die Temperaturen in Gebäuden deutlich zu senken. Welche Möglichkeiten dies sind, erfahren unsere Leser in diesem Artikel.

Warum wird der Wärmeschutz für viele Immobilienbesitzer immer wichtiger?

Insbesondere im Sommer wird das Thema Wärmeschutz sowohl für Haus- als auch Wohnungsbesitzer immer relevanter, denn durch die steigende Anzahl an Tagen mit erhöhten Außentemperaturen werden kühle Rückzugsorte immer wichtiger für die Menschen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Immobilienbesitzer dafür ihr Eigenheim nicht nur gegen kalte Tage im Winter, sondern auch gegen heiße Tage im Sommer zu schützen. Um dies umzusetzen, gibt es verschiedene bauliche Maßnahmen, die bei Neubauten und auch Bestandsgebäuden umgesetzt werden können und teilweise auch müssen. Zu den teuren Maßnahmen gehören alle Umsetzungen, die unmittelbar mit der Bausubstanz zu tun haben, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzungen einer energetischen Außenfassade bzw. Außendämmung an Gebäuden. Des Weiteren gibt es aber auch noch günstige Wärmeschutzmaßnahmen, welche freiwillig installiert werden können und damit zusätzlich für Abkühlung im Gebäude sorgen.

Welche Vorgaben macht das Gebäudeenergiegesetz für den baulichen Wärmeschutz?

Um einen möglichst effizienten Wärmeschutz zu gewährleisten, sollte zunächst der bauliche Wärmeschutz umgesetzt werden. Die konkreten Anforderungen an den Wärmeschutz sind dabei in der DIN-Norm 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“ sowie im Gebäudeenergiegesetz beschrieben. Die DIN-Normen enthalten hier beispielsweise Informationen zu Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, klimabedingten Feuchteschutz sowie anwendungsbezogene Anforderungen an die Wärmedämmstoffe. Insbesondere die Teil-Norm DIN 4108-2 stellt mit den „Mindestanforderungen an den Wärmeschutz“ einen wichtigen Faktor dar und legt die Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden fest. Durch eine entsprechende Wärmedämmung soll verhindert werden, dass die Innentemperaturen von Gebäuden bei starken Hitzeperioden übermäßig ansteigen.

Welche weiteren Möglichkeiten für den Wärmeschutz im Sommer gibt es?

Zusätzlich zu den genannten Bauvorschriften haben Immobilienbesitzer aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, um den Wärmeschutz im Sommer deutlich zu verbessern. Insbesondere Sonnenschutz-Produkte, die sich sehr schnell und einfach außerhalb oder innerhalb von Gebäuden anbringen lassen, sind bei den Verbrauchern inzwischen sehr beliebt. Zu den Sonnenschutzmaßnahmen, welche von außen an das Gebäude angebracht werden, gehören beispielsweise Rollladen und Raffstore für die Fenster sowie großflächige Markisen für Terrassen und Balkone. Zu den inneren Sonnenschutzmaßnahmen gehören zum Beispiel Faltstore, Rollos, Jalousien sowie Flächenvorhänge. Für welche der zahlreichen Möglichkeiten man sich letztlich entscheidet, hängt einerseits von der Gebäudearchitektur, der gewünschten Optik und dem zu erzielenden Nutzen ab. Wir beraten unsere Kunden hier gerne bei der Wahl, sodass diese tatsächlich das passende Produkt für ihre Bedürfnisse erhalten.

Welche Fördermöglichkeiten für den Sonnenschutz gibt es?

Tatsächlich können sich energetische Sanierungen und Modernisierungen für Immobilienbesitzer bezahlt machen, denn durch eine entsprechende Modernisierung steigt nicht nur der Wert einer Immobilie, sondern man kann sich die Umsetzung zumindest in Teilen auch aus staatlichen Mitteln fördern lassen. Während es früher verschiedene Förderprogramme vom der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gab, wurde im Jahr 2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 von der Bundesregierung beschlossen, welches mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) Bauherren bei der Sanierung von Gebäuden unterstützt, wenn sie damit dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Das BEG unterscheidet dabei drei Teilbereiche, nämlich das BEG für Wohngebäude, das BEG für Nichtwohngebäude sowie das BEG für Einzelmaßnahmen. Die Höhe der Förderungen ist dabei von den jeweiligen Maßnahmen abhängig. Alle weiteren Informationen hierzu findet man auf der BAFA-Website.

Haben Sie Interesse an diesem Thema?

Dann nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf. Bei allen weiteren Fragen steht Ihnen das profenster-Team mit Rat und Tat zur Seite.

Hier Kontakt aufnehmen

Brietz/Salzwedel 03901.30 630-0

Adendorf/Lüneburg 04131.85 44 890